Schenken und Erben
Beratung
Es ist ärgerlich, wenn das aufgebaute Vermögen beim Übergang in die nächste Generation durch die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer in vermeidbarer Höhe verringert wird. Durch Gestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, etwa bei Übertragungen von Immobilien gegen Nießbrauch, ist eine signifikante Reduktion der anfallenden Steuer möglich. Wir können Sie kompetent und umfassend beraten, um die Steuerbelastung möglichst gering zu halten.
Erklärungen
Sie haben Vermögen geschenkt oder vererbt bekommen? In bestimmten Fällen müssen Sie dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten den Erwerb anzeigen. Das Finanzamt kann Sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Selbstverständlich unterstützen wir Sie sowohl bei der Anzeige des Erwerbs nach § 30 ErbStG als auch bei der Erstellung der mit der Schenkung oder Erbschaft verbundenen Steuererklärungen.
Testamentsvollstreckung
Unter Umständen kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere bei zerstrittenen Erben, Patchwork-Familien, Minderjährigen, behinderten Angehörigen, verschuldete Erben, fehlenden Abkömmlingen, oder einem Wohnsitz im Ausland.
Als AGT-zertifizierte Testamentsvollstreckerin kann Sie Frau StB Eva-Maria Hoehne, LL.M. kompetent und umfassend hierzu beraten.