Leistungen für Privatpersonen

Einkommensteuererklärungen

Wir erstellen Ihre private Einkommensteuererklärung und reichen diese elektronisch bei Ihrem Finanzamt ein. Im Anschluss wird der Steuerbescheid von uns geprüft und falls notwendig Einspruch hiergegen eingelegt. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt.  Auch einen nebenberuflichen Gewerbebetrieb oder eine Selbstständigkeit, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden muss, stellt kein Problem für uns dar.



Typisches Leistungsspektrum:

  • Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung
  • Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Stundung, etc.) 
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • u.v.m.

Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen

Sie haben geerbt oder eine größere Schenkung erhalten? Wir kümmern uns für Sie um die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung. Sofern hierfür erforderlich erledigen wir auch die Bewertung von Immobilien- bzw. Betriebsvermögen ggf. unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und die Abgabe der erforderlichen Feststellungserklärungen beim Liegenschaftsfinanzamt. Nach Abgabe der Erklärungen bei den zuständigen Finanzämtern prüfen wir die ergangenen Bescheide, führen die gesamte Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und führen ggf. das Rechtsbehelfsverfahren für Sie.



Typisches Leistungsspektrum:

  • Erstellung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
  • Bewertung des Immobilien- und Betriebsvermögens ggf. unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen
  • Erstellung der notwendigen Feststellungserklärungen
  • Übermittlung der Erklärung an die zuständigen Finanzämter
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Stundung, etc.) 
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • u.v.m.

Steuerliche Beratung
(z.B. Immobilien, Schenkungen etc.)

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder besitzen schon (vermietete) Immobilien und haben in diesem Zusammenhang steuerliche Fragen? Sie möchten Ihr Kapitalanlagenportfolio steuerlich optimieren? Wir können Sie zu diesen Themen und zu vielen anderen umfassend beraten. Oder tragen Sie sich mit dem Gedanken, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen? Wir können Sie bei der unter erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten optimalen Planung und Ausgestaltung des Vermögensübergangs begleiten. 



Typisches Leistungsspektrum:

  • Beratung zum Thema Erwerb und Vermietung von Immobilien
  • Steuerliche Optimierung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen
  • Beratung und Planung von Vermögensübergängen in die nächste Generation (z.B. Immobilen, G
  • u.v.m.


Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzungen

Sie benötigen als Erbe oder Erbengemeinschaft professionelle Hilfe im Zusammenhang mit der Erbschaft? Neben der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung können wir Sie auch aktiv oder beratend bei der Nachlassabwicklung oder der Vorbereitung der Erbauseinandersetzung unterstützen. 



Typisches Leistungsspektrum:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung der Erbschaft
  • Nachlassabwicklung inkl. Dokumentation 
  • Unterstützung und Beratung bei der Erbauseinandersetzung
  • u.v.m.


Testamentsvollstreckung

In manchen Konstellationen kann der Einsatz eines Testamentsvollstreckers nicht nur sinnvoll, sondern für die späteren Erben auch eine enorme Erleichterung sein. In anderen Fällen, beispielweise bei Insolvenz oder gesundheitlicher Einschränkung des Erben, kann der Testamtsvollstrecker sogar der Schlüssel zum Vermögenserhalt sein.
Wir verfügen über das Wissen und die Erfahrung, Sie auch in diesen Fragen und anderen Fragen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung umfassend und qualifiziert beraten zu können. 



Typisches Leistungsspektrum:

  • Beratung bei Überlegungen zur Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Abwicklungstestamentsvollstreckungen
  • Dauertestamentsvollstreckungen
  • u.v.m.

Grundsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die bisherige Erhebung der Grundsteuer unvereinbar mit dem Grundgesetz ist, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. In Folge dieser Neuregelung müssen Immobilienbesitzer (voraussichtlich) im Sommer 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte mit Stichtag 01.01.2022 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Hier können wir Sie qualifiziert unterstützen. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der benötigten Daten, einige Informationen können wir sogar über Schnittstellen automatisiert abrufen, und erstellen hierauf basierend die entsprechende Grundsteuererklärung. Natürlich prüfen wir auch die auf Basis der Erklärung erlassenen Bescheide.  



Typisches Leistungsspektrum:

  • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Beschaffung der benötigten Grundlageninformationen 
  • Erstellung der Grundsteuererklärung (Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte)
  • Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Stundung, etc.) 
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • u.v.m.